Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden.
Verbraucherschützer raten:
„Überlassen Sie die Regulierung Ihres Unfallschadens nicht der Versicherung!“
JURIX® jetzt anfragenSie müssen Ihr Recht allerdings wahrnehmen und das von Anfang an!
Sie wiegen sich in Sicherheit, weil der Schädiger so nett an der Unfallstelle war und die Versicherung Ihnen schon am Telefon versprochen hat, alles zu regeln?
Den Geschädigten ist oft nicht bewusst:
Selbst eine schriftliche Zusage der Versicherung ist keine Garantie dafür, dass alle Kosten bezahlt werden. Die Versicherung hält sich immer ein Hintertürchen offen, um am Ende die Zahlung zu kürzen — lm schlimmsten Fall auf null.
Niemand, der sich nicht täglich mit der Materie beschäftigt, kann die Fallstricke und Unwägbarkeiten der Unfallregulierung im Detail kennen.
Deshalb:
Überlassen Sie die Unfallregulierung von Anfang an einer spezialisierten Kanzlei.
Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch und leiten Sie sicher durch die Unwägbarkeiten bei der Schadensregulierung.
Kein zeitraubendes Ausfüllen und Hin- und Herschicken von Formularen der Versicherung. Wir übernehmen für Sie die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.
Mit uns stellen Sie sicher, dass alle Schadenspositionen, die Ihnen zustehen, bezahlt werden. Sie bekommen von uns eine klare Aussage, was bezahlt wird – und noch wichtiger: was nicht. So beauftragen Sie keine Leistungen, die die Versicherung später nicht bezahlen möchte.
Keine Sorge: Die Anwaltskosten für den Haftpflichtschadensfall hat die Versicherung des Verursachers zu zahlen.
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen.“